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Antragsverfahren

Die Antragstellung bei Wege ins Theater ist über das Antragsportal Kumasta3 möglich. Hier erfahren Sie Informationen zum Ablauf der Antragstellung.

Erfreulicherweise ist Wege ins Theater auch in der neuen Förderphase von „Kultur macht stark“ ausgewählt, die 2023 beginnt und bis 2027 läuft, dabei. Rund 5 Millionen Euro stehen für die Förderung von Wege ins Theater-Projekten bereit.

Digitale Infotermine zur Antragsstellung für die neue Förderphase werden regelmäßig angeboten. Die Termine finden Sie hier.

Eine Präsentation zur Antragstellung und zu den Formaten ist derzeit in Überarbeitung und wird zeitnah wieder an dieser Stelle veröffentlicht.

 

Neues Antragsportal Kumasta3

Rechtzeitig registrieren

Bitte legen Sie sich mit Vorlauf zur Antragsfrist einen Zugang zum Kumasta3-Portal zu. Für die Registrierung wird ein Aktivierungslink verschickt, dessen Versand sich verzögern kann.

Zugänge zum vorherigen Kumasta-Portal werden nicht automatisch übernommen.

–> Kumasta3 Bündnisse für Bildung

Kurzvorstellung

Jennifer Köhler gibt einen kurzen Einblick in die Möglichkeiten bei Wege ins Theater

Der Weg zum Wege ins Theater-Projekt

Idee!

Sie haben eine Projektidee und möchten einen Antrag stellen. Formulieren Sie Ihre Idee und hinterfragen Sie konkret, ob der Inhalt die Zielgruppe bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendliche anspricht.

Bündnispartner finden

Suchen Sie sich für Ihre Idee Bündnispartner und bilden Sie ein „Bündnis für Bildung“.

Das Bündnis muss aus einen Kulturpartner/Theaterpartner (für den Kulturbezug), einem Sozialraumpartner der Kontakt zur Zielgruppe hat sowie einem weiteren Partner, der entsprechende Expertise oder Infrastruktur einbringen kann, bestehen.

Alle Bündnispartner bringen nicht-monetäre Eigenleistungen in das Bündnis ein. Zahlungen an Bündnispartner sind von der Förderung ausgeschlossen.

Beratungsangebot

Wir bieten regelmäßig Beratungstermine an.
Die digitalen Antragsberatungen sind Infotermine, bei denen wir Ihnen Informationen zum Programm übermitteln. Sie haben in jeden Termin die Möglichkeit Fragen zu stellen. Sind diese sehr konkret, werden wir uns gerne im Anschluss noch Zeit für Ihre Fragen nehmen.

Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland die Kultur macht stark Servicestellen, die Ihnen beispielsweise unterstützend bei der Bündnisbildung zur Seite stehen können.

Projektidee (weiter)entwickeln

Mit Input von Bündnispartnern

Als „Kultur macht stark“-Projekt mit Blick auf die Zielgruppe

Finden Sie das passende Wege ins Theater Format für Ihr Projekt

Im Antragsportal registrieren

Auf Kumasta 3 können Sie im einstufigen Antragsverfahren Ihren Antrag stellen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren und die nötigen Angaben vor Antragsstellung zu sichten. Zusätzlich ist es hilfreich, sich vorab die Fördergrundlagen für Wege ins Theater anzusehen, sowie die Wege ins Theater-Kalkulationstabelle aus unserem Downloadbereich auszufüllen.

Klären Sie bereits vor Antragsstellung nötige Vetretungsberechtigungen und benennen Sie Ansprechpartner*innen, die die Kommunikation mit dem Projektbüro übernehmen.

Anträge im Entdecker*innen-Format können zunächst nicht mehr fristlos eingereicht werden.

Anträge für Entdecker*innen, Spieler*innen, Entscheider*innen und Theater-Reise bzw. Kombinationsanträge sind an jährliche Fristen gebunden, die wir immer aktuell auf unserer Internetseite veröffentlichen.

Je nach Mittelverfügbarkeit können Fristen entfallen.

Antrag stellen

Geben Sie Ihren Antrag im Antragssystem ein Kumasta3 (buendnisse-fuer-bildung.de)

Beantworten Sie die Fragen des Systems ausführlich, damit das Projektbüro und die Fachjury einen Eindruck des Projektkonzepts erhalten und beurteilen können.

Übertragen Sie alle geplanten Ausgaben in das Antragssystem.

Reichen Sie den Antrag zur Antragsfrist digital ein:

Wichtige Anhänge am Antrag:

  • Vereinsregisterauszug
  • Freistellungsbescheid (wenn vorhanden)
  • Handelsregisterauszug
  • ggf. Ergänzungen zum Antragsdokument (Ablaufplan oder ähnliches)
  • Kalkulationstabelle

Nutzen Sie die Vorlage für  Kurzviten der Honorarkräfte  und senden diese per Mail an wegeinstheater@jungespublikum.de

Jurysitzung

Direkt nach Fristende wird Ihr Antrag an die Wege ins Theater Jury übermittelt.
Sie erhalten ca. 5 Wochen nach Antragseingang eine positive oder negative Juryentscheidung bzw. wir übermitteln Ihnen mögliche Auflagen, die seitens der Jury formuliert wurden.

 

Überarbeitung

Bei einer positiven Juryentscheidung gibt es meist noch Punkte, die nachgearbeitet werden müssen. Dazu erstellt Ihnen das Projektbüro eine Liste mit den notwendigen Änderungen über übermittelt den Antrag zur Überarbeitung zurück. Bitte planen Sie hierfür Zeit ein.

Zusätzlich kann die Jury inhaltliche oder fachliche Auflagen an den Antrag stellen, die Sie ebenfalls mit einpflegen müssen.

Nach abgeschlossener Bearbeitung kann der Antrag bewilligt werden.

Sollte der Antrag nach der zweiten Nachsteuerungsmaßnahme noch nicht bewilligungsreif sein, müssen Sie den Antrag zur neuen Frist erneut einreichen.

Je nach Überarbeitungsbedarf des Antrags können Sie zum gewünschten Laufzeitbeginn starten, in einzelnen Fällen oder bei einer starken Antragsfrist kann es zu einer Verschiebung des Laufzeitbeginns kommen.

Projekt läuft

Sie erhalten von uns vor Projektbeginn den Zuwendungsvertrag sowie die Zuwendungsunterlagen. Diese sind wichtig für den Projektverlauf und dessen Dokumentation.

Vor Projektbeginn möchten wir noch Sie noch zu einem digitalen Auftakttreffen einladen und Ihnen wichtige Informationen zur Projektumsetzung mit auf den Weg geben.

Hier erläutern wir auch die einzelnen Zuwendungsunterlagen und wie diese zu nutzen sind. Bitte dokumentieren Sie den Projektablauf möglichst genau, damit Sie es bei der Erstellung des Verwendungsnachweises einfacher haben.

Während Ihres Projektes bitten wir Sie, Änderungen die von der Bewilligung abweichen im Blick zu behalten und ggf. mit uns in den Austausch mit uns zu gehen. Beispielsweise muss eine stetige Unterschreitung der Teilnehmendenanzahl dringend dem Projektbüro mitgeteilt werden.

Sobald uns der unterzeichnete Zuwendungsvertrag vorliegt, können Sie Zahlungsabrufe stellen. Sie rufen jeweils die Mittel ab, die Sie benötigen. Bei Projekten, die über einen Jahreswechsel hinweg geplant werden (bspw. mit Start im Herbst und Ende im Frühjahr) legen wir während der Antragsbearbeitung mit Ihnen eine Mittelaufteilung auf Haushaltsjahre fest, sodass Sie für jedes Jahr einen Teil der Fördersumme zur Verfügung haben.

Kurz vor Abschluss des Projektes laden wir Sie zu einem Infotermin für die Erstellung des Verwendungsnachweises ein oder senden Ihnen eine Erinnerungsmail mit allen wichtigen Punkten, die bei der Erstellung zu beachten sind.

Austausch

In jedem Quartal laden wir Geförderte zu einem digitalen Austausch ein. Hier können Sie mit anderen Geförderten und uns über die Durchführung Ihres Projektes sprechen, über Herausforderungen in den Austausch gehen und mögliche Handlungswege miteinander besprechen. Zudem wird hier die Vernetzung gefördert. Sie sind herzlich dazu eingeladen!

Änderungen

Bitte informieren Sie uns über Änderungen im Projektablauf. Relevante Änderungen sind beispielsweise:

  • Wechsel von Honorarkräften und Bündnispartnern
  • Schwierigkeiten beim Erreichen der Mindestteilnehmendenanzahl von 12 Teilnehmenden
  • Sie benötigen weniger oder mehr Mittel als beantragt
  • große Abweichungen in der inhaltlichen Konzeption
  • Theaterbesuche können nicht umgesetzt werden

Sollten unvorhergesehene Umstände den Projektverlauf beeinflussen und Sie eine längere Laufzeit benötigen oder zusätzliche finanzielle Mittel für die erfolgreiche Durchführung brauchen, haben Sie die Möglichkeit einen Änderungsantrag zu stellen. Diesen können Sie direkt im Antragsportal stellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch sich vorher kurz mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Maßnahmen miteinander besprechen können.

Abschluss

Nach Abschluss Ihres Projektes haben Sie zwei Monate Zeit für die Erstellung Ihres Verwendungsnachweises. Wir werden Ihnen Informationen in Form eines digitalen Treffens übermitteln, damit Sie und wir wenige Nachbesserungsbedarf bei der Prüfung des Verwendungsnachweises haben.

Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis fristgerecht ein und melden sich gegebenenfalls, falls Sie die Frist nicht einhalten können.

Nach Abschluss der Prüfung wird die Verwaltungspauschale mit der Schlusszahlung ausgezahlt. Die Verwaltungspauschale beträgt7% der anerkannten Fördersumme, mindestens jedoch 500 €. Sie muss nicht mit einem Zahlungsabruf abgerufen werden.

 

 


Die Jury

Die Wege ins Theater-Jury besteht aus fünf Personen, die sich mit Theaterpädagogik und Theater für junges Publikum auskennen. Die Fachjury kann Anträge zur Förderung empfehlen, Auflagen für die Überarbeitung eines Antrags aussprechen oder negativ über den Antrag entscheiden.

Zur Jury in der Förderphase 2023-2027 gehören:

Anne Tysiak

Tobias Metz

Ismail Metin

Aida Ben Achour

Sophie Frommhage-Davar

 

Qualitätskriterien der Juryarbeit